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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

1. Vertragsabschluss

 

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die angegebene Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und Schmid Cycling Holidays ein Vertrag zustande.

 

2. Anmeldung

 

Zahlreiche Hotels und Arrangements sind oft schon frühzeitig ausverkauft, es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden.

 

3. Preise

 

Die Preisangaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in EURO (€).

 

3.1 Preisänderungen

 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Reisepreis aus nachfolgenden, besonderen Gründen zu erhöhen: - nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen, z.B. Treibstoffzuschläge - neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren - staatlich verfügte Preiserhöhungen, z.B. Mehrwertsteuer

 

4. Zahlungsbedingungen

 

Die Zahlung des gesamten Arrangementpreises ist bis spätestens 30 Tage vor Abreise fällig. Bei einer Buchung eines Arrangements wird eine Anzahlung von 50% innerhalb von 10 Tagen fällig (nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung. Die Reisedokumente werden erst nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages ausgehändigt. Bei kurzfristiger Buchung ist der gesamte Arrangementpreis sofort zahlungsfällig. Nicht rechtzeitig eingegangene Zahlung berechtigt Schmid Cycling Holidays die Reiseleistung zu verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziff. 5 ff geltend machen.

 

Eventuelle Bankspesen fallen immer zu Lasten des Teilnehmers. Abzüge werden nachberechnet.

 

5. Rücktrittsbedingungen / Änderungen

 

5.1 Bearbeitungsgebühren:

 

Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 5.2 und 5.3) erheben wir für Annullierungskosten und Änderungen (Namensänderungen) eine Bearbeitungsgebühr von € 60.- pro Person, jedoch maximal € 120.- pro Auftrag. Hinzu kommen noch eventuelle Telefon-, Telefaxspesen. Nach Inkrafttreten der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen ab 5.2.

 

5.2 Kosten einer Annullierung bei Schmid Cycling Holidays:

 

Treten Sie später als 60 Tage vor dem Abreisedatum von der Reise zurück, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben.

Folgende Regelung gilt auch für Änderungen:

 

90 - 60 Tage vor Reise  60 %

59 - 30 Tage vor Reise  80 %

29 - 0   Tage vor Reise 100 %

 

5.3 Vorzeitiger Abbruch der Reise:

 

Wenn Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Rückvergütung.

 

5.4 Eigenständig gebuchte Leistungen:

 

Für selbständig gebuchte Transfers und sonstige Leistungen tragen die Teilnehmer das volle finanzielle Risiko im Falle von Programmänderungen während oder vor der Rundfahrt / Radsportreise. Schmid Cycling Holidays übernimmt keine Verantwortung für selbständig gebuchte Leistungen.

 

Ersatzperson: Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei Schmid Cycling Holidays grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen, sofern diese die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, und der Leistungsträger die Änderung akzeptiert. Für diese Änderungen erheben wir eine Änderungsgebühr von € 100.-.

 

6. Transport der Fahrräder

 

Um Beschädigungen der Fahrräder auf dem Transport vorzubeugen, verweisen wir auf wichtige Hinweise und diesbezügliche Bedingungen. Für die sachgemässe Verpackung der Fahrräder ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich. Radtransport-Versicherung ist Sache des Teilnehmers.

 

7. Mietradversicherung Im Allgemeinen

 

Für gemietete Fahrräder muss eine Mietrad-Versicherung abgeschlossen werden, die die Kosten bei Beschädigungen des Rades bei Sturz und Unfall deckt. (Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen). Für Diebstahl oder unsachgemässem Umgang mit dem Rad etc., haftet der Mieter.

 

7.1 Mietradversicherung:

 

Die Mietradversicherung umfasst Schäden bis zu einem Maximalbetrag von € 1000.-.

Für Schäden, die diese Kosten überschreiten haftet der Mieter. Diese Regelung beinhaltet nur Schäden infolge eines Unfalls oder Sturzes (Fahrlässigkeit ausgeschlossen). Für Diebstähle oder unsachgemässem Umgang mit dem Rad etc., haftet der Mieter.

 

8. Haftung Im Allgemeinen

 

Als erfahrener Radreiseveranstalter garantiert Ihnen Schmid Cycling Holidays - eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligen Unternehmen (Busunternehmen, Hotels etc.).

 

8.1 Allgemein:

 

Schmid Cycling Holidays vergütet Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder ihren Mehraufwand, soweit es Schmid Cycling Holidays nicht möglich war, Ihnen an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Für Programmänderungen infolge Flugverschiebungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Schmid Cycling Holidays nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf ein „Ereignis das nicht vorhersehbar oder abwendbar war (höhere Gewalt, Streik, behördliche Massnahmen etc.) oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche Schmid Cycling Holidays nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

 

8.2 Sachschäden:

Falls eine Haftung des Organisators für Sach- und Vermögensschäden besteht, ist die Schadensersatzpflicht von Schmid Cycling Holidays maximal auf den zweifachen Reisepreis beschränkt.

 

8.3 Besondere Veranstaltungen:

 

Ausserhalb des offiziellen Reiseprogramms können an den jeweiligen Zielen auf eigene Initiative Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Für diese übernimmt Schmid Cycling Holidays keine Haftung.

8.4 Versicherungen:

 

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtsunternehmen ist beschränkt. Schmid Cycling Holidays empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung sowie Extra-Rückreisekostenversicherung. Wir verweisen auf die Versicherungsvorschläge der Versicherungsgesellschaften und sind Ihnen gerne behilflich beim Abschluss einer Annullationsversicherung.

 

Wichtig: Sie üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für Unfälle und körperliche Schäden, die aus der Ausübung des Radsportes herführen, haften wir in keinem Falle, auch dann nicht, wenn Sie in einer Gruppe mit Gruppenleitung fahren. Für die Einhaltung der Strassenverkehrs-vorschriften sind Sie selbst verantwortlich, auch dann wenn Sie in einer Gruppe fahren.

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Schmid Cycling Holidays ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Arlesheim, BL.

 

10. Veranstalter und Organisator:

 

Schmid Cycling Holidays, Rührbergstrasse 1, CH-4132 Muttenz, Schweiz, Tel. +41 (0)61 463 21 71, info@schmid-cyclingholidays.ch

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